Häufige Fragen
Welche Anzeigen können bei MYSKINJOB veröffentlicht werden?
MYSKINJOB richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an dermatologische Praxen und andere ambulante dermatologische Einrichtungen in Deutschland. Veröffentlicht werden Stellenangebote und Stellengesuche für fachärztliche Tätigkeiten und Weiterbildungsstellen. Außerdem können dermatologische Praxen zur Abgabe angeboten und Gesuche für eine Praxisübernahme oder einen Einstieg in eine bestehende Praxis veröffentlicht werden.
Anzeigen für nichtärztliche Tätigkeiten, Stellen in Kliniken, fachfremde Angebote oder Tätigkeiten außerhalb Deutschlands gehören nicht zum Angebot von MYSKINJOB.
Wie gebe ich eine Anzeige auf?
Wählen Sie unter Anzeige aufgeben die passende Anzeigenart, füllen Sie die erforderlichen Felder aus und prüfen Sie anschließend die Vorschau. Erst nach Ihrer Bestätigung wird die Anzeige zur redaktionellen Prüfung eingereicht.
Wann erscheint meine Anzeige?
Keine Anzeige wird unmittelbar veröffentlicht. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird die Anzeige manuell geprüft.
Nach der Freigabe erhalten Sie per E-Mail den Link zur veröffentlichten Anzeige, das Ablaufdatum und Ihren persönlichen Verwaltungslink.
Wie lange läuft meine Anzeige?
Jede Anzeige läuft genau einen Monat ab ihrer redaktionellen Freigabe. Danach wird sie automatisch deaktiviert.
Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem persönlichen Link. Über diesen können Sie die Anzeige innerhalb von 72 Stunden prüfen, bearbeiten und erneut zur Freigabe einreichen.
Was passiert, wenn ich meine Anzeige nicht erneut einreiche?
Wenn Sie die Anzeige nicht innerhalb von 72 Stunden erneut einreichen, werden die Anzeige und das zugehörige Präsentationsbild entsprechend unserem Löschkonzept automatisch gelöscht.
Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Rechnungs- und Buchungsdaten bleiben hiervon unberührt.
Erhalte ich einen Nachweis über die Veröffentlichung meiner Anzeige?
Ja. Nach der redaktionellen Freigabe erhalten Sie ohne zusätzliche Kosten eine PDF-Veröffentlichungsbestätigung mit den Angaben zu Ihrer Anzeige und dem vorgesehenen Veröffentlichungszeitraum. Nach Ablauf der Anzeige senden wir Ihnen außerdem einen abschließenden Veröffentlichungsnachweis über den tatsächlichen Zeitraum, in dem Ihre Anzeige auf MYSKINJOB öffentlich abrufbar war.
Die Dokumente können Sie für Ihre internen Unterlagen oder als Bestandteil der Dokumentation Ihrer Personalsuche verwenden. Sie stellen jedoch keine behördliche oder kassenärztliche Anerkennung dar und ersetzen keine vorgeschriebenen Ausschreibungs-, Zulassungs- oder Nachbesetzungsverfahren. Ob ein Dokument im Einzelfall als Nachweis anerkannt wird, entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Stelle.
Kann ich meine Anzeige ändern?
Ja. Über Ihren persönlichen Verwaltungslink können Sie die Anzeige bearbeiten. Inhaltliche Änderungen müssen erneut redaktionell freigegeben werden.
Eine Bearbeitung vor Ablauf der Laufzeit führt nicht dazu, dass die Anzeige in der Sortierung nach oben verschoben oder die Laufzeit neu gestartet wird.
Kann ich meine Anzeige vorzeitig nach oben verschieben?
Nein. Eine Anzeige kann vor Ablauf des Monats nicht durch Bearbeitung oder erneute Einstellung nach oben verschoben werden. Damit verhindern wir, dass einzelne Anbieter die Ergebnislisten durch wiederholte Neueinstellungen dominieren.
Was kostet eine reguläre Anzeige?
Stellenangebote, Stellengesuche, Praxisabgaben und Nachfolgegesuche können regulär kostenlos veröffentlicht werden.
Es gibt kein Abonnement und keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
Was kostet eine hervorgehobene Platzierung?
Eine hervorgehobene Platzierung kostet 299 € inkl. USt. für einen Monat.
Hervorgehobene Platzierungen sind ausschließlich für Stellenangebote verfügbar und auf höchstens 6 gleichzeitig aktive Anzeigen begrenzt. Die Laufzeit beginnt mit der redaktionellen Freigabe.
Die Rechnung wird per E-Mail versandt. Eine abgelehnte oder nicht veröffentlichte Anzeige wird nicht berechnet.
Weitere Informationen finden Sie unter Kosten & Laufzeit.
Was passiert, wenn alle hervorgehobenen Platzierungen belegt sind?
Wenn alle 6 hervorgehobenen Platzierungen belegt sind, können Sie Ihre Anzeige weiterhin regulär und kostenlos veröffentlichen.
Wenn Sie mehr Sichtbarkeit wünschen, kontaktieren Sie uns unter info@myskinjob.de. Wir helfen Ihnen persönlich weiter.
Kann ich ein Bild hinzufügen?
Ja. Jede Anzeige kann genau ein Präsentationsbild enthalten. Das Bild wird vor der Veröffentlichung geprüft.
Bei Stellenangeboten erscheint das Präsentationsbild in der Detailansicht im Bereich „Praxis kennenlernen“. Ist kein Bild vorhanden, wird kein leerer Bildbereich und kein Platzhalter angezeigt.
Hervorgehobene Stellenangebote können zusätzlich ein Praxislogo enthalten, das in der Listenansicht angezeigt wird.
Kann ich meine Praxiswebsite und Social-Media-Profile angeben?
Ja. Bei Stellenangeboten können Sie optional den Praxisnamen, die Praxiswebsite sowie Profile bei Instagram, Facebook und TikTok hinterlegen.
Diese Angaben werden gemeinsam mit dem Präsentationsbild im Bereich „Praxis kennenlernen“ dargestellt. Es erscheinen ausschließlich die tatsächlich hinterlegten Inhalte. Nicht ausgefüllte Felder werden nicht angezeigt.
Kann ich meine Kontaktdaten verbergen?
Ja. Bei Stellenangeboten und Stellengesuchen können Sie entscheiden, ob Ihre Kontaktdaten öffentlich angezeigt werden sollen.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten verbergen, erfolgt die Kontaktaufnahme über ein MYSKINJOB-Kontaktformular. Ihre E-Mail-Adresse und Ihre übrigen direkten Kontaktdaten werden dabei nicht öffentlich angezeigt. Über das Kontaktformular kann optional ein Anhang übermittelt werden.
Benötige ich ein Benutzerkonto?
Nein. MYSKINJOB verwendet persönliche, geschützte Verwaltungslinks anstelle öffentlicher Benutzerkonten.
Bewahren Sie Ihren Verwaltungslink sicher auf und geben Sie ihn nicht an unberechtigte Personen weiter.
Dürfen Personalvermittlungen und Recruitingagenturen Anzeigen veröffentlichen?
Ja. Personalvermittlungen und Recruitingagenturen dürfen Anzeigen veröffentlichen, wenn sie von der betreffenden Praxis oder Einrichtung mit der Personalsuche beauftragt wurden.
Mit dem Einreichen der Anzeige verpflichten sie sich, ausschließlich tatsächlich bestehende Stellen zu veröffentlichen, für deren Besetzung ein konkreter Auftrag vorliegt.
Nicht zulässig sind Anzeigen ohne Auftrag, fingierte Stellenangebote oder Anzeigen, die lediglich der Sammlung von Bewerberdaten dienen, um diese anschließend nicht beauftragten Praxen entgeltlich anzubieten.
Stellengesuche dürfen durch eine Personalvermittlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vertretenen Person veröffentlicht werden.
MYSKINJOB behält sich vor, Anzeigen bei Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Beauftragung nicht freizuschalten oder nachträglich zu deaktivieren.
Entstehen Bewerbern Vermittlungsgebühren?
Nein. Bewerberinnen und Bewerbern dürfen durch die Kontaktaufnahme oder Vermittlung aufgrund einer bei MYSKINJOB veröffentlichten Anzeige keine Kosten entstehen.
Wer ist für die Inhalte einer Anzeige verantwortlich?
Die veröffentlichten Inhalte werden von den jeweiligen Inserenten bereitgestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Angaben, Bilder und Verlinkungen ist grundsätzlich der jeweilige Inserent verantwortlich.
MYSKINJOB führt vor der Veröffentlichung eine redaktionelle Plausibilitätsprüfung durch. Diese ersetzt keine rechtliche oder berufsrechtliche Vollprüfung.
Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise zu Anzeigeninhalten.
Wie kann ich eine Anzeige melden?
Auf jeder Detailseite steht die Funktion „Anzeige melden“ zur Verfügung. Alternativ können Sie sich unter info@myskinjob.de an uns wenden.
Beschreiben Sie bitte möglichst genau, welche Anzeige und welcher Inhalt betroffen sind und weshalb Sie eine Prüfung wünschen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zu Anzeigen, hervorgehobenen Platzierungen und Kooperationen hilft Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin gerne weiter.